Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier können Sie unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) einsehen:
I.Geltungsbereich
1.Unsere nachstehenden Lieferungs-und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.Abweichende Bedingungen des Bestellers binden uns nicht. Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwasanderesvereinbart wird.
2.Sind unsere Lieferungs-und Zahlungsbedingungen dem Besteller bereits bekannt, gelten sie auch ohne neue Bekanntgabe für künftige Geschäfte. Die Entgegennahme unserer Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung un-serer Bedingungen.
3.Auf Nichtkaufleute findet die vorstehende Nummer 2 keine Anwendung.
4.Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen sollen zwischen Lieferer und Besteller schriftlich vereinbartwerden.
II.Preise
1.Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich der amLiefertag geltenden gesetzli-chen Mehrwertsteuer.
2.Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
3.Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen.
4.Auf Nichtkaufleute findet die vorstehende Nummer 3 keine Anwendung.
III.Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Käu-fer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren undZwecke.
IV.Lieferung
1.Wenn nicht ausdrücklich etwas Abweichendesvereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab unserem Werk oder Auslieferungslager.
2.Im Falle der vereinbarten Abholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von Liefergegenständen mit der Mitteilung der Bereitstellung auf den Besteller über. Im Übrigengeht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird.Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Mehr-kosten durch abweichende Wünsche des Bestellers gehen zu seinen Lasten.
3.Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
4.Erhebliche, unvorhersehbare sowie von uns nicht verschuldete Betriebsstörun-gen, Lieferfristenüberschreitungenoder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie-oder Arbeits-kräftemangel,Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittel-beschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höhe-rer Gewalt bei uns und unserem Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller unverzüglich mit. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Mo-nat verzögert, sind sowohl der Besteller als auch wir unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung be-troffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.
5.Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung restentleert und frachtfrei zurückzusenden. Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung geht, solange diese nicht an den Liefe-rer zurückgelangt ist, zu Lasten des Bestellers, wenn dies von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht zu anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Sie sind lediglich für den Transport der geliefertenWare bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.
6.Einwegverpackungen werden nicht von uns zurückgenommen, stattdessennennenwir dem Besteller einen Dritten, der die Verpackungentsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt.
V.Zahlung
1.Der Rechnungsbetrag ist zum Fälligkeitsdatum ohne Abzug zu zahlen. Rechtzei-tige Zahlungistnur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können. Skonti und Rabatte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarunggewährt. Ein Skon-toabzug auf neue Rechnungen ist ausgeschlossen, soweit ältere fällige Rech-nungen noch nicht bezahlt worden sind.
2.Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Der Nachweis eines höhe-ren oder niedrigeren Schadens bleibt sowohl uns als auch dem Besteller unbe-nommen.
3.Die Hergabe von Wechseln ist keine Barzahlung und nur mit unseren vorherigen Zustimmung zahlungshalberzulässig. Diskont-und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
4.Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen von uns bestrittener Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
5.Auf Nichtkaufleute findet die vorstehende Nummer 4 keine Anwendung.6.Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder anderer Umstände, welche auf eine wesentlicheVerschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Vertragsabschluss schließen lassen, berechtigen zur sofortigen Fälligstel-lung aller unserer Forderungen, die auf dem selben Rechtsverhältnis beruhen.
VI.Eigentumsvorbehalt
1.Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Besteller Kaufmann, gilt folgendes: Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleibendiegeliefertenWaren unser Eigentum. Der Eigentumsvor-behalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in lau-fende Rechnungaufgenommen sind,und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Kaufpreisforderungen gelten trotz Zahlung solange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung –wie zum Beispiel im Rahmen eines Scheck–Wechsel-Verfahrens –fortbe-steht.
2.Eine Verarbeitung oder Vermischung nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, überträgt der Käufer schon jetzt zur Sicherung unserer Forderung auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis, des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachenmit der Maßgabe, dass der Käufer die neue Sache für uns verwahrt.
3.Der Käufer ist berechtigt, über die Erzeugnisse im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinenVerpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt.
4.Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, trifft der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.Verbindet oder vermischt der Besteller die gelieferte Ware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen Dritter bis zur Höhe des Rech-nungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an uns ab.
5.Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abge-tretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
6.Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kostengegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
7.Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 v.H.,so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8.Das Recht des Käufers zur Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbe-halt stehenden Erzeugnisse sowie zur Einziehung der uns abgetretenen Forde-rungen erlischt, sobald er die Zahlung einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät. Treten diese Voraussetzungen ein, sind wir berechtigt, unter Ausschluss des Zurückhaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts die sofortige einstweilige Herausgabe der gesamten unter unserem Eigentums-vorbehalt stehenden Waren zu verlangen.
9.Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, nicht wirksam sein sollte, hat der Käufer auf unser Verlangen eine gleichwertige Sicherheit zu bestellen. Kommt er diesem Verlan-gen nicht nach, können wir ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofor-tige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen verlangen.
VII.Gewährleistung und Haftung
1.Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
2.Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen der geliefer-ten Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nachEmpfang schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalbvon7 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
3.Der Besteller hat –erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung –zu prüfen ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Dies giltins-besondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponen-ten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.
4.Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern bzw. die Ware umtauschen, ist ein Umtausch der Ware nicht möglich oder die Ersatzlie-ferung mangelhaft, hat der Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung.
5.Ist der Besteller Nichtkaufmann im Sinne des AGB-Gesetzes, gilt folgendes:a.)Die Rüge wegen versteckter Mängel muss innerhalbder gesetzlichen Ge-währleistungsfrist schriftlich erfolgen. Dies gilt auch, wenn eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist vereinbart ist.b.)Bei begründeter Mängelrüge noch nicht verarbeiteter oder verarbeiteter Wa-re kann der Besteller nur Ersatzlieferung verlangen. Bei Fehlschlägen der Er-satzlieferung ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Rückgängigma-chung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
6.a.)Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf Verletzungunserervertragli-chen oder gesetzlichen Pflichtenberuhen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzlichesoder grobfahrlässiges Handelnverursacht worden ist.Dies gilt nicht für Schäden durch fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und für Schadenersatzansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
b.)Unsere Haftung für mittelbare Schäden, die auf vertragsuntypischen Um-ständen beruhen und für uns nicht vorhersehbar sind, ist ausgeschlossen.
c.)Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unse-rer Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen.
7.Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird durch die vorstehenden Best-immungennicht eingeschränkt.
8.WerdenVerdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten, dienichtvon uns bezogen wurden, dem gelieferten Produkt beigemischt oder zu-sammen mit ihm verwendet, besteht Gewährleistung nur, wenn diese Kompo-nenten mangelfrei und geeignet waren.
VIII.Gerichtsstand und Erfüllungsort
1.Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist unsere jeweilige Versandstelle, für die Zahlung unser Sitz.
2.Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der allgemeine Gerichts-stand des Bestellers. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel-, oder Scheckprozess.
3.Die Nummer 1 und 2 gelten nicht für Nichtkaufleute im Sinne des AGB-Gesetzes und für Minderkaufleute.Auf die Vertragsbeziehung mit unseren Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf(CISG–„Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.Diese Verkaufs-und Lieferbedingungen stellen einen wesentlichen Be-standteil des Kaufvertrages dar und gelten auch durch Stillschweigen als angenommen.